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Impressum+AGB+Copyright Textagentur Glaser 2004-2007

 

     

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Haftung

1.1 Die Textagentur Glaser verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen. Grundlage bildet das Briefing des Auftraggebers. 1.2 Darüber hinaus verpflichtet sich die Textagentur Glaser zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt uneingeschränkt auch nach Abschluss des Projekts. 1.3 Die Endfassung von Texten wird vom Auftraggeber grundsätzlich schriftlich freigegeben. 1.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Texte entfällt jede Haftung der Texterin. 1.5 Die Textagentur Glaser behandelt die ihm überlassenen Vorlagen mit größter Sorgfalt und gibt sie nicht an Dritte weiter. Nach Beendigung des Auftrags ist sie verpflichtet, alle Unterlagen unbeschädigt an den Auftraggeber zurückzugeben. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 1.6 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung des Werkes geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder der Textagentur Glaser erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 2.2 Alle erstellten Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 2.3 Die Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber über, sobald die Leistung der Texterin vollständig abgegolten ist (Datum des Honorareingangs). 2.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

3. Auftragsabwicklung und Vergütung

3.1 Die Auftragsvergabe an die Textagentur Glaser erfolgt schriftlich (e-mail formlos) 3.2 Aufträge werden ab dem Zeitpunkt bearbeitet, zu dem eine Auftragsbestätigung mit einer Beschreibung des Leistungsumfangs vorliegt. 3.3 Die Vergütung entspricht dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorar. Davon abweichende Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. 3.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Sonderleistungen, Nebenkosten

4.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, enthält das vereinbarte Honorar zwei Korrekturphasen nach Abgabe des ersten Entwurfs. Darüber hinaus gehende Korrekturwünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch für Autorenkorrekturen, also Änderungen, die nach bereits erfolgter Textfreigabe anfallen. 4.2 Kosten für Material, Porto, Kuriere, Recherche etc. werden gesondert ausgewiesen und ohne Aufschlag weiterberechnet. 4.3 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden vom Auftraggeber übernommen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Miesbach/Obb. 5.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

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